Gültig ab
01.01.2003
| Allgemeine
Entwicklungs- und Beratungstätigkeiten, im Büro oder Vor-Ort beim Kunden |
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€ 640,00
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| Die Berechnung erfolgt auf Basis von 15 Arbeitsminuten, wobei bei Vor-Ort-Einsätzen mindestens eine Arbeitsstunde berechnet wird. Ein AT entspricht acht Arbeitsstunden. | |
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| Anfahrtkosten pro gefahrenem Kilometer | € 0,50 |
| Die Anfahrtszeit
wird in der Regel als Arbeitszeit berechnet. |
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| Zusatzkosten (Reisekosten, Material, Bereitstellungen, etc.) | nach Aufwand |
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Neben diesen standardisierten Vergütungssätzen sind in Ausnahmefällen gesonderte Vergütungsmodelle und Vereinbarungen möglich. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z.Zt. 16% |
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